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Frühbehandlung

KIEFERORTHOPÄDISCHE PRÄVENTION UND FRÜHBEHANDLUNG

Bei dem Begriff Kieferorthopädie denkt man für gewöhnlich an einen Teenager mit einer festen Zahnspange. Jedoch ist es manchmal notwendig, dass eine kieferorthopädische Behandlung schon viel früher begonnen wird. Bereits bei Kindern ab zwei Jahren ist es möglich, einer Fehlentwicklung des Kiefers vorzubeugen.

Einige Erkrankungen sind erworben oder selbst verschuldet. Erworbene Kieferanomalien sind unter anderem:

  • ein offener Biss durch Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern und Schnullern, bei dem die vorderen Zähne des Oberkiefers nach vorne stehen
  • Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung
  • das Beibehalten des infantilen Schluckens
  • Sprachstörungen wie Lispeln
  • ein früher Verlust der Milchzähne, z.B. durch einen Unfall, durch den sich Zähne verschieben

 

 

 

 

 

 

 

 

UNSERE EMPFEHLUNG FÜR DIE ERSTEN LEBENSJAHRE

Viele Eltern fragen sich nach der Geburt ihres Kindes, wie sie schon früh einer Zahnfehlstellung vorbeugen können, um eine spätere kieferorthopädische Behandlung zu vermeiden. Was ist besser, der Daumen oder ein Beruhigungssauger?

Anfangs empfehlen wir den kiefergerechten Beruhigungssauger DENTIMAXX bzw. DENTISTAR. Er ist besser geeignet als der eigene Daumen, weil er nach dem zweiten Lebensjahr leichter zu entwöhnen ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass zum großen Teil Lutschgewohnheiten am Sauger im dritten und vierten Lebensjahr von selbst abgestellt werden. Das Daumenlutschen hingegen wird oftmals bis in die Schulzeit hinein weiter ausgeübt.

Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr gibt es den Entwöhnungssauger STOPPI® von Dr. Hinz, der einer Mundvorhofplatte ähnelt. Das Besondere dabei ist, dass sich kein Fremdkörper zwischen den Frontzahnreihen befindet, der die Zahnstellung verändern könnte.

Frühe präventive Maßnahmen können durch die befundbezogenen Mundvorhofplatten MUPPY® geleistet werden. Für bereits vorliegende Zahnfehlstellungen oder Sprechstörungen gibt es jeweils eine spezielle Mundvorhofplatte. Ob und wann nach der Lutschentwöhnung noch eine „richtige” kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, darüber beraten wir Sie gern.

Um spätere kieferorthopädische Behandlungen nach Übertragung auf das Wechselgebiss zu vermeiden oder sie in ihrem Schweregrad zu mindern, enthält die vierte Präventionsstufe neben individuell hergestellten Geräten das vorgefertigte Behandlungsgerät POSITIONS-TRAINER. Er ist geeignet, myofunktionelle Fehlfunktionen sowie die habituelle Mundatmung zu beheben und darüber hinaus störende Einlagerungen der Wangen-, Lippen- und Zungenmuskulatur von den Zähnen abzuhalten, um den Zähnen in eine regelrechte Stellung des Zahnbogens zu verhelfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

KOSTEN EINER FRÜHBEHANDLUNG

Die Zahnheilkunde der Zukunft soll Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung prägen. Darin sind sich Wissenschaft, Berufspolitik, Versicherungsträger und Gesetzgebung einig. Der Fokus auf die Gruppen- und Individualprophylaxe in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass Karieserkrankungen allgemein erheblich zurückgegangen sind. Leider wurde jedoch gleichzeitig die kieferorthopädische Prophylaxe erheblich durch Richtlinien und Abrechnungsgebühren (BEMA 2004) eingeschränkt.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Die notwendigen Maßnahmen zur Unterbrechung schädlicher Gewohnheiten und Erfolg versprechende Frühbehandlungen sind nunmehr zum größten Teil aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Diese sind nur noch nach der GOZ als außervertragliche Leistungen abrechenbar. Daher appellieren wir an die Eigenverantwortung der Eltern, denn die Vermeidung „schiefer Zähne” hat ihren Preis.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Auch wenn wir als kieferorthopädische Praxis aufgrund der vertragszahnärztlichen Bestimmungen diese Leistungen nicht zuzahlungsfrei anbieten können, sind wir nicht von unserer ethischen Pflicht entbunden, auch den Sozialversicherten präventive und Frühbehandlungsmaßnahmen anzubieten.

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Beratungstermin bei uns!

Braucht mein Kind später eine teure Zahnspange, weil es am Schnuller genuckelt hat?

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Kind schon früh eine präventive Behandlung braucht?

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KIEFERORTHOPÄDISCHE PRÄVENTION UND FRÜHBEHANDLUNG

Bei dem Begriff Kieferorthopädie denkt man für gewöhnlich an einen Teenager mit einer festen Zahnspange. Jedoch ist es manchmal notwendig, dass eine kieferorthopädische Behandlung schon viel früher begonnen wird. Bereits bei Kindern ab zwei Jahren ist es möglich, einer Fehlentwicklung des Kiefers vorzubeugen.

Einige Erkrankungen sind erworben oder selbst verschuldet. Erworbene Kieferanomalien sind unter anderem:

  • ein offener Biss durch Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern und Schnullern, bei dem die vorderen Zähne des Oberkiefers nach vorne stehen
  • Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung
  • das Beibehalten des infantilen Schluckens
  • Sprachstörungen wie Lispeln
  • ein früher Verlust der Milchzähne, z.B. durch einen Unfall, durch den sich Zähne verschieben

 

 

 

 

 

 

 

KIEFERORTHOPÄDISCHE PRÄVENTION UND FRÜHBEHANDLUNG

Viele Eltern fragen sich nach der Geburt ihres Kindes, wie sie schon früh einer Zahnfehlstellung vorbeugen können, um eine spätere kieferorthopädische Behandlung zu vermeiden. Was ist besser, der Daumen oder ein Beruhigungssauger?

Anfangs empfehlen wir den kiefergerechten Beruhigungssauger DENTIMAXX bzw. DENTISTAR. Er ist besser geeignet als der eigene Daumen, weil er nach dem zweiten Lebensjahr leichter zu entwöhnen ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass zum großen Teil Lutschgewohnheiten am Sauger im dritten und vierten Lebensjahr von selbst abgestellt werden. Das Daumenlutschen hingegen wird oftmals bis in die Schulzeit hinein weiter ausgeübt.

Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr gibt es den Entwöhnungssauger STOPPI® von Dr. Hinz, der einer Mundvorhofplatte ähnelt. Das Besondere dabei ist, dass sich kein Fremdkörper zwischen den Frontzahnreihen befindet, der die Zahnstellung verändern könnte.

Frühe präventive Maßnahmen können durch die befundbezogenen Mundvorhofplatten MUPPY® geleistet werden. Für bereits vorliegende Zahnfehlstellungen oder Sprechstörungen gibt es jeweils eine spezielle Mundvorhofplatte. Ob und wann nach der Lutschentwöhnung noch eine „richtige” kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, darüber beraten wir Sie gern.

Um spätere kieferorthopädische Behandlungen nach Übertragung auf das Wechselgebiss zu vermeiden oder sie in ihrem Schweregrad zu mindern, enthält die vierte Präventionsstufe neben individuell hergestellten Geräten das vorgefertigte Behandlungsgerät POSITIONS-TRAINER. Er ist geeignet, myofunktionelle Fehlfunktionen sowie die habituelle Mundatmung zu beheben und darüber hinaus störende Einlagerungen der Wangen-, Lippen- und Zungenmuskulatur von den Zähnen abzuhalten, um den Zähnen in eine regelrechte Stellung des Zahnbogens zu verhelfen.

 

 

 

 

 

 


KOSTEN EINER FRÜHBEHANDLUNG

Die Zahnheilkunde der Zukunft soll Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung prägen. Darin sind sich Wissenschaft, Berufspolitik, Versicherungsträger und Gesetzgebung einig. Der Fokus auf die Gruppen- und Individualprophylaxe in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass Karieserkrankungen allgemein erheblich zurückgegangen sind. Leider wurde jedoch gleichzeitig die kieferorthopädische Prophylaxe erheblich durch Richtlinien und Abrechnungsgebühren (BEMA 2004) eingeschränkt.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Die notwendigen Maßnahmen zur Unterbrechung schädlicher Gewohnheiten und Erfolg versprechende Frühbehandlungen sind nunmehr zum größten Teil aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Diese sind nur noch nach der GOZ als außervertragliche Leistungen abrechenbar. Daher appellieren wir an die Eigenverantwortung der Eltern, denn die Vermeidung „schiefer Zähne” hat ihren Preis.

Auch wenn wir als kieferorthopädische Praxis aufgrund der vertragszahnärztlichen Bestimmungen diese Leistungen nicht zuzahlungsfrei anbieten können, sind wir nicht von unserer ethischen Pflicht entbunden, auch den Sozialversicherten präventive und Frühbehandlungsmaßnahmen anzubieten.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Beratungstermin bei uns!

Braucht mein Kind später eine teure Zahnspange, weil es am Schnuller genuckelt hat?
Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Kind schon früh eine präventive Behandlung braucht?
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Frühbehandlung

KIEFERORTHOPÄDISCHE PRÄVENTION UND FRÜHBEHANDLUNG

Bei dem Begriff Kieferorthopädie denkt man für gewöhnlich an einen Teenager mit einer festen Zahnspange. Jedoch ist es manchmal notwendig, dass eine kieferorthopädische Behandlung schon viel früher begonnen wird. Bereits bei Kindern ab zwei Jahren ist es möglich, einer Fehlentwicklung des Kiefers vorzubeugen.

Einige Erkrankungen sind erworben oder selbst verschuldet. Erworbene Kieferanomalien sind unter anderem:

  • ein offener Biss durch Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern und Schnullern, bei dem die vorderen Zähne des Oberkiefers nach vorne stehen
  • Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung
  • das Beibehalten des infantilen Schluckens
  • Sprachstörungen wie Lispeln
  • ein früher Verlust der Milchzähne, z.B. durch einen Unfall, durch den sich Zähne verschieben

 

 

 

 

 

 

 

 

UNSERE EMPFEHLUNG FÜR DIE ERSTEN LEBENSJAHRE

Viele Eltern fragen sich nach der Geburt ihres Kindes, wie sie schon früh einer Zahnfehlstellung vorbeugen können, um eine spätere kieferorthopädische Behandlung zu vermeiden. Was ist besser, der Daumen oder ein Beruhigungssauger?

Anfangs empfehlen wir den kiefergerechten Beruhigungssauger DENTIMAXX bzw. DENTISTAR. Er ist besser geeignet als der eigene Daumen, weil er nach dem zweiten Lebensjahr leichter zu entwöhnen ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass zum großen Teil Lutschgewohnheiten am Sauger im dritten und vierten Lebensjahr von selbst abgestellt werden. Das Daumenlutschen hingegen wird oftmals bis in die Schulzeit hinein weiter ausgeübt.

Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr gibt es den Entwöhnungssauger STOPPI® von Dr. Hinz, der einer Mundvorhofplatte ähnelt. Das Besondere dabei ist, dass sich kein Fremdkörper zwischen den Frontzahnreihen befindet, der die Zahnstellung verändern könnte.

Frühe präventive Maßnahmen können durch die befundbezogenen Mundvorhofplatten MUPPY® geleistet werden. Für bereits vorliegende Zahnfehlstellungen oder Sprechstörungen gibt es jeweils eine spezielle Mundvorhofplatte. Ob und wann nach der Lutschentwöhnung noch eine „richtige” kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, darüber beraten wir Sie gern.

Um spätere kieferorthopädische Behandlungen nach Übertragung auf das Wechselgebiss zu vermeiden oder sie in ihrem Schweregrad zu mindern, enthält die vierte Präventionsstufe neben individuell hergestellten Geräten das vorgefertigte Behandlungsgerät POSITIONS-TRAINER. Er ist geeignet, myofunktionelle Fehlfunktionen sowie die habituelle Mundatmung zu beheben und darüber hinaus störende Einlagerungen der Wangen-, Lippen- und Zungenmuskulatur von den Zähnen abzuhalten, um den Zähnen in eine regelrechte Stellung des Zahnbogens zu verhelfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

KOSTEN EINER FRÜHBEHANDLUNG

Die Zahnheilkunde der Zukunft soll Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung prägen. Darin sind sich Wissenschaft, Berufspolitik, Versicherungsträger und Gesetzgebung einig. Der Fokus auf die Gruppen- und Individualprophylaxe in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass Karieserkrankungen allgemein erheblich zurückgegangen sind. Leider wurde jedoch gleichzeitig die kieferorthopädische Prophylaxe erheblich durch Richtlinien und Abrechnungsgebühren (BEMA 2004) eingeschränkt.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Die notwendigen Maßnahmen zur Unterbrechung schädlicher Gewohnheiten und Erfolg versprechende Frühbehandlungen sind nunmehr zum größten Teil aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Diese sind nur noch nach der GOZ als außervertragliche Leistungen abrechenbar. Daher appellieren wir an die Eigenverantwortung der Eltern, denn die Vermeidung „schiefer Zähne” hat ihren Preis.

Nach der Geburt erworbene oder selbst verschuldete Erkrankungen sind prophylaktischen Maßnahmen zugänglich. Etwa zwei Drittel aller kieferorthopädischen behandlungsbedürftigen Befunde fallen darunter. „Erworbene” Kieferanomalien sind besonders Lutschgewohnheiten am Daumen oder an Saugern, Fehlen eines zwanglosen Mundschlusses und Mundatmung, ebenso das Beibehalten des infantilen Schluckens.

Auch wenn wir als kieferorthopädische Praxis aufgrund der vertragszahnärztlichen Bestimmungen diese Leistungen nicht zuzahlungsfrei anbieten können, sind wir nicht von unserer ethischen Pflicht entbunden, auch den Sozialversicherten präventive und Frühbehandlungsmaßnahmen anzubieten.

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Beratungstermin bei uns!

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